Chorleben - S-Chorverband

Antrag für SBS-Maßnahmen im Rahmen der Sprachförderung im Kindergarten

Die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“, die sogenannte SPATZ-Richtlinie, die die künftige Förderung von SBS-Maßnahmen im Rahmen der Sprachförderung regelt, wurde vom Kultusministerium nun im Netz veröffentlicht. Sie finden sie unter folgendem Link: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1182956/index.html.

Auch die Antragstellung ist nun möglich. Sie finden die Formulare und Vordrucke zum Herunterladen unter der Adresse www.l-bank.de/SPATZ. Darüber hinaus finden Sie dort auch Antworten auf viele weitere Fragen. Weitere, aktualisierte Informationen zu den Förderbedingungen und allgemein zu SBS finden auf der Homepage von „Singen-Bewegen-Sprechen“.

Es besteht nun für jeden Verein die Möglichkeit, in das neue Programm einzusteigen. Wichtig:  Eine Kindertageseinrichtung kann eine SBS-Sprachfördermaßnahme nur in Kooperation mit einem Verein oder einer Musikschule durchführen. Die Einrichtung bzw. der Träger beantragt die Maßnahme, die Gelder fließen an den Verein bzw. die Musikschule. Dieser/diese „bezahlt“ die Fachkraft.

Johannes Pfeffer, 2. Aug 2012, Eltern-Kind-Musik, Kinderchöre, Nachwuchsarbeit, Singen und Stimme, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

©2022 - Chorleben - Weblog des Schwäbischen Chorverbandes, Eisenbahnstr. 59, 73207 Plochingen, Tel: 07153 92816-60Die Seite für alle Sänger und Sängerinnen - Chöre, Chorvereine, Chorverbände - Kontakt - Impressum - AGB - Datenschutz Projekt: agentur einfachpersönlich