Chorleben - S-Chorverband

Neuer Online-Service der GEMA für Musikfolgen bei geselligen Veranstaltungen

Die GEMA bietet seit Neuestem einen Online-Service für die Meldung von Musikfolgen an. Dabei können über ein Online-Formular die Musikfolgen angelegt, und automatisch mit den Daten aus der GEMA Werkdatenbank ergänzt werden. Die eingegebenen Musikfolgen können auch gespeichert und für mehrere Aufführungen verwendet werden. Der Service ist kostenlos, es ist lediglich eine Registrierung nötig.

Zur Online-Meldung.

In einem Film zeigt die GEMA, wie die Online-Meldung funktioniert.

Für Chöre im Schwäbischen Chorverband gilt diese Meldeart nur für rein gesellige Veranstaltungen.

Der Schwäbische Chorverband, sowie den meisten anderen Mitgliedsverbänden des Deutschen Chorverbandes, sind Mitglied im GEMA-Pauschalvertrag, über den die konzertanten Veranstaltungen abgegolten werden. Hier gilt weiterhin die Meldung an die Geschäftstelle des Chorverbandes. Weitere Informationen dazu auf der Internetseite des Schwäbischen Chorverbandes. Im Zweifelsfall hilft die Geschäftsstelle des SCV gerne weiter.

Johannes Pfeffer, 26. Okt 2012, Singen und Stimme, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

©2022 - Chorleben - Weblog des Schwäbischen Chorverbandes, Eisenbahnstr. 59, 73207 Plochingen, Tel: 07153 92816-60Die Seite für alle Sänger und Sängerinnen - Chöre, Chorvereine, Chorverbände - Kontakt - Impressum - AGB - Datenschutz Projekt: agentur einfachpersönlich