Chorleben - S-Chorverband

Ehrenamt – Nachgebessert

Wer ehrenamtlich arbeitet, kann dafür rückwirkend ab 1. Januar 2007 bis zu 500 Euro steuerfrei bekommen. Damit hat der Bundestag den ursprünglich geplanten Betrag von 300 Euro erhöht. Er wird nicht erst – wie zuvor geplant – von der Steuerschuld abgezogen, sondern kann direkt steuerfrei vereinnahmt werden. Die steuerfreie Pauschale erhalten Ehrenamtler, die in gemeinnützigen, mildtätigen oder krichlichen Bereichen arbeiten, zum Beispiel als Vereinsvorstand oder sonstige Helfer. Allerdings soll es den Steuerbonus nicht zusätzlich zur sogenannten Übungsleiterpauschale geben, die von 1848 Euro auf 2100 Euro steigen soll.

(Quelle: Stiftung Warentest, Ausgabe 10/2007)

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Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 30. Okt 2007, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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