Chorleben - S-Chorverband

Arbeitstagung für Vorstände und Funktionsträger 2011 beim Oberschwäbischen Chorverband

„Vereinsarbeit recht und sicher gemacht“
Unter diesem Motto veranstaltete der OCV seine Arbeitstagung am 19. Feb. 2011 im Gasthaus „Stern“ in Reute.
Das Präsidiumsmitglied des Schwäbischen Chorverbands, Rechtsanwalt Christian Heieck, hielt einen bemerkenswerten Vortrag über ein, für alle Vereine, viel diskutiertes Thema.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des OCV, Achim W. Schwörer, übergab er auch gleich an den Referenten. Wie umfangreich diese Thematik ist, zeigte sich dann auch im Verlauf des Nachmittags. Die Agenda war dann auch gegliedert in folgende Themen:

  • Vereinsrecht
  • Haftung
  • GEMA
  • Urheberrecht

Als Herzstück des Vereins bezeichnete der Referent die Satzung. Mit ihr könne viel, aber nicht alles geregelt werden. Die Bedeutung der Satzung als grundlegendes „Gesetz“ des Vereins ist allgemein bekannt. Das staatliche Gesetz – Bürgerliches Gesetzbuch genannt – lässt den Vereinen viel Freiheit bei der Gestaltung ihrer Satzung, überträgt ihnen dafür aber auch die Verantwortung dafür.
Über alle die Themen, die an diesem Nachmittag angesprochen und diskutiert wurden, hier zu
Berichten, würde den Rahmen dieses Blogs sprengen. Hier möchte ich nur einige Punkte, die angesprochen wurden herausheben:

  • Haftung der Vorstände
  • Minderjährige im Verein
  • Beschlüsse bei der Hauptversammlung
  • Gibt es den Verein im Verein
  • Nutzung gemeindeeigener Räume- Verkehrssicherungspflicht
  • Haftung gegenüber Dritten

Bei der Haftung wurde vielfach vom Begriff der „Groben Fahrlässigkeit gesprochen. Christian Heideck definierte diesen Begriff so:
Grob fahrlässig ist, wenn ein Mensch mit einem normalen Rechtsempfinden sich an die Stirn fasst und sagt „Wie kann man nur“! Die Teilnehmer konnte immer wieder Fragen aus der täglichen Praxis stellen.

So war es für alle ein hochinteressanter Nachmittag. Nicht zu vergessen ist die rhetorische Meisterleistung und das Fachwissen von Christian Heieck.
Umfassend informieren können Sie sich unter: www.singen-und-stimme.de/aktuell/themen/vereinsfuhrung/recht/

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Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 26. Mrz 2011, Fortbildungen, Oberschwäbischer Chorverband, Singen und Stimme, Vereinsführung, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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