Chorleben - S-Chorverband

Landesförderung für herausragende Mädchen- und Knabenchöre

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt auch in diesem Jahr herausragende Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg. Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn folgende Vorgaben erfüllt werden:

  • Im Mittelpunkt der musikalischen Arbeit steht die Pflege des klassischen und geistlichen spezifischen Repertoires
  • Ein mindestens fünfjähriges Bestehen des Chores kann nachgewiesen werden
  • Es werden mindestens zwölf öffentliche Konzerte im Antragsjahr gegeben; hiervon sind sechs Konzerte vom Konzertchor zu bestreiten;
  • Die Chormitglieder erhalten regelmäßig (i.d.R.wöchentlich) Gesangsunterricht bzw. Stimmbildung im Einzel- oder Kleingruppenunterricht durch – in der Regel an Musikhochschulen qualifizierte – Gesangspädagogen;
  • Die Wirkung des Chores ist von überregionaler Bedeutung;
  • Der Chor wird auf kommunaler Ebene finanziell gefördert;
  • Der vom Chor bzw. seinem Träger aufgebrachte Beitrag zur Finanzierung der Chorarbeit(Eigenleistung) sollte nicht unter 30% der Ausgaben liegen

Weitergehende Informationen auf der Internetseite des MWK.

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Johannes Pfeffer, 26. Mrz 2014, Jugendchöre, Kinderchöre, Singen und Stimme, Kommentare per Feed RSS 2.0,Kommentare geschlossen.

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