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„My Fair Lady“ becirct das Publikum

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 30.11.2008, Chorverband Ulm, Kommentare geschlossen

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Einen lang gehegten Wunsch hat sich der Sängerkreis Stetten erfüllt. Der gemischte Chor und das Chörle führten nach einiger Zeit der Vorbereitung das Musical "My Fair Lady" auf und bezauberten damit in zwei Aufführungen vor ausverkauftem Haus über 65O Gäste.

Prachtvolle Kostüme, alle aus eigenem Fundus, dazu einfallsreiche Kulissen, begeisterten das Publikum. Die von Chorleiterin Cäcilie Lechner gut einstudierten Chöre wurden sicher und souverän von Sonja Schneider am Klavier begleitet. Dem Sängerkreis ist mit diesen Aufführungen eine gute Mischung aus Schauspiel und Chorgesang gelungen. Rund 2O Schauspieler und Statisten gaben dem Musical einen bunten Rahmen. Letztendlich aber sollte das Musical ein Chorkonzert bleiben. Darauf hatte der Sängerkreis großen Wert gelegt.

Alle Lieder wurden von der Chorleiterin neu arrangiert und dem Musical angepasst. Das Chörle Stetten, in Kostümen als Marktbesucher, führte die Zuschauer mit einem Prolog in das Musical ein. Dem gemischten Chor gelang eine tolle Interpretation der vielen Melodien aus dem welt bekannten Broadwaystück. "Ich hab getanzt heut' Nacht", die Happy-End-Melodie nicht nur im Musikal. Auch der Sängerkreis Stetten war glücklich, mit dieser Aufführung wieder einmal alle Besucher zu begeistern und eine Werbung für den Chorgesang zu machen, der jung und alt anspricht, wie das bunt gemischte Publikum bewies.


125 Jahre MGV Liederkranz 1883 e.V. Unterheimbach

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 30.11.2008, Chorverband Region Kocher, Regionalchorverbände, Kommentare geschlossen

„Tolle Männer und stimmbegabte Notenkenner“, so die Hohenloher Zeitung in einem Rückblick auf das Festwochenende im Juni, das der MGV Liederkranz 1883 Unterheimbach aus Anlass des 125jährigen Bestehens feierte.

 

Ein abwechslungsreiches Programm mit feingliedriger Struktur zeichnete den Festabend aus, der die Zuhörer überraschte. Musikalische Leckerbissen kamen vom Akkordeon-Spielring Unterheimbach unter Leitung von Rolf Reiff. Trotz Festreden und Ehrungen stand aber der Chorgesang im Vordergrund. „Zauber der Musik“, gemeinsam vorgetragen vom Männerchor und dem 2002 gegründeten X-Dream-Chor, erklang als stimmungsvoller Auftakt und verbreitete gute Laune. Auch im weiteren Programmverlauf war der Zauber der Musik zu spüren. Mit den Volksliedern „Wie ein stolzer Adler“ und „Weinland“ wurde der traditionelle Chorgesang durch den Männerchor in den Vordergrund gestellt. Frech und witzig die anschließenden Gassenhauer vom X-Dream-Chor: Mit „Wochenend und Sonnenschein“ und „Lollipop“ wurde der Spaß am Singen ausdrücklich auf das Publikum transportiert. Auch die beiden Patenvereine – die Männerchöre aus Geddelsbach (Chorleiter Markus Richter) und Adolzfurt (Chorleiter Herbert Rintschenk), trugen zu einem gelungen Festabend bei. Während sich die Geddelsbacher für den Schlager „Junger Adler“ entschieden hatten, gratulierten die Adolzfurter klassisch mit „Der Jäger Abschied“ von Mendelssohn-Bartholdy.  Absoluter Höhepunkt war ein gemeinsamer Vortrag aller Chöre unter der Leitung von Mechthild Stoll: Aus Guiseppe Verdis Oper „Nabucco“ erklang stimmgewaltig der Gefangenenchor. Viel Beifall gab es für die romantischen „Capri-Fischer“ und Udo Jürgens emotionelles Lied „Griechischer Wein“, ehe sich der MGV Liederkranz Unterheimbach etwas wehmütig mit „Doswidanja“ verabschiedete.

 

Zufriedene Gesichter bei Vorstand Hans-Dieter Ecker und bei Karl-Heinz Englert, der treffend, würzig und witzig die Programmhöhepunkte in Versform moderierte. Beeindruckt zeigte sich auch Kochergau-Präsident Siegfried Feuchter. Er ist überzeugt, „dass sich die Beständigkeit von Musik und Gesang erweisen wird, denn keine andere Freizeitbeschäftigung habe eine solch positive, integrierende Kraft“. Im Gepäck hatte Siegfried Feuchter eine DCV-Urkunde zum Jubiläum. Für das Wirken zur Pflege des Chorgesangs sprach er im Auftrag des Schwäbischen – und Deutschen Chorverbandes Dank und öffentliche Anerkennung aus.


Von ergreifender Schönheit

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 30.11.2008, Chorverband Region Kocher, Kommentare geschlossen

Ein erhebendes Konzerterlebnis bescherte der Männerchor des Chorverbands Region Kocher seine Zuhörern bei seinem Weihnachtskonzert in Pfedelbach. Es muss sich wohl herumgesprochen haben, wie fantastisch der stimmgewaltige Chor klingt. Das ist der Verdienst des versierten Dirigenten Eckart Sitzenfrei, der den Chor zu Höchstleistungen zu motivieren weiß.

 

Die Gesangstechnik ist eine Sache. Doch die Liebe zur Musik ist es, die einen Sänger diszipliniert sein und über sich hinauswachsen lässt. Genau dies verbindet die 37 Sänger, die beim Männerchor des Chorverbands Region Kocher mitwirken. Jeder für sich ist mit der Musik tief verbunden, ob als Dirigent oder Sänger in einem Chor oder als Musiklehrer oder –schaffender.

 

Für sein Weihnachtskonzert hatte der Chor Lieder aus aller Herren Länder gewählt. Auf vielfältige Weise wurde die Geburt Jesu Christi aufgegriffen. Dazu passte auch, dass der katholische Pfarrer Helmut Nohanowitsch die Geschichte des Weihnachtsfestes aus ethnologischer und historischer Sicht beleuchtete. So sei Weihnachten ein Fest, das vom Volke ausgegangen sei und das sich in kurzer Zeit rasant ausgebreitet und etabliert habe: „Dieses Fest spricht die Menschen an“. Das machten dann auch die Liedvorträge deutlich, als der Männerchor Weihnachtslieder aus acht Ländern anstimmte. Der Reigen reichte vom getragenen polnischen Weihnachtslied „Als die Welt verloren“, das von der Verkündigung der Geburt Jesu erzählte, über das jubilierende „Tochter Zion, freue dich“ bis hin zum heiter schwungvollen „Fröhliche Weihnacht überall“. Auffällig bei allen Vorträgen war die saubere und sorgfältige Intonation. Beieindruckend war auch die große Ausdruckskraft und ausgewogene Dynamik, mit der die Lieder zu Gehör gebracht wurden. So gelangen dem Chor gleichmäßige Crescendi und ein brillantes Wechselspiel von Piano und Forte – kurzum: der Klang des Chores war von ergreifender Schönheit.

 

Das fanden auch die Zuhörer, die dem Männerchor langanhaltenden Beifall spendeten. Als Zugabe gab es zwar kein Weihnachts-, dafür ein Friedenslied.

 

Anne Väisänen

Hohenloher Zeitung 


Eine schöne Bescherung – Bestandserhebung mit TOOLSI

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 28.11.2008, Oberschwäbischer Chorverband, Singen und Stimme, Vereinsführung, 4 Kommentare

Beim TOOLSI-Workshop des Oberschwäbischen Chorverbandes am 8. November war ich noch erfreut über die Akzeptanz des Programmes und voller Zuversicht, dass die nächste Bestandserhebung wohl problemlos verlaufen könnte.  Meine Meinung war auch, dass in Anbetracht des nahen Jahreswechsel mit einem neuerlichen Releasewechsel nicht mehr zu rechnen sei.
Deshalb war ich erstaunt als von der Geschäftsstelle aus Stuttgart die Nachricht einging: „Sehr geehrte Damen und Herren, wegen Ergänzungen bei Toolsi ist der Abgabetermin auf den 30.4.2009 verschoben.“
Mir schwante schon Schlimmes, deshalb hatte ich bei der Softwarefirma Kern angefragt und nachfolgende Antwort erhalten: Datenaustausch neues Feld „Bezieher Neuer Chorzeit“ – Der DCV wird die Vorgabe für den genormten Datenaustausch ändern, es muss noch die Adresse für den Versand Bezieher Neuer Chorzeit aufgenommen werden. Der neue Toolsi-Stand kann erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn uns die neue Satzbeschreibung vom DCV vorliegt. Es können nur die BEB-Meldungen aus der neuesten TOOLSI – Vereins – Version 3.3 eingelesen werden.

Kaum zu glauben aber wahr, wegen des Feldes der Chorzeitbezieher wird so ein Aufwand betrieben. Verständlich wäre, wenn bei einem echten Bedarf dieses Feld mit eingebaut worden wäre aber so einen Aufwand zu betreiben, wo doch jeder Verein diese Zeitschrift sowieso bezahlt und vor allem wieder kurz vor Jahresende, ist einfach unerhört.

Ich hoffe, dass die Vereine, die Verbände und der Schwäbische Chorverband sich dieses Vorgehen nicht gefallen lassen und vehement dagegen vorgehen.
Siegmar Schmidt, Pressereferent des Oberschwäbischen Chorverbandes


Schule und Verein singen gemeinsam

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 25.11.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Ort: Niederstetten, Alte Turnhalle
Datum: Freitag, 28. November 2008
Zeit: 18 Uhr
Thema: 20. Konzert „Schule und Verein singen gemeinsam“ (Modellkonzert)

Menschlich – Allzumenschliches
Schulchöre treffen auf Vereine

Die Modellkonzerte von Schulchören und Laienchören liefern seit 1989 beispielhaft Anregungen für Kooperationskonzerte
von Chören und Schulen. Am Freitag, 28. November 2008, findet um 18 Uhr in der Alten Turnhalle in Niederstetten das 20. Konzert „Schule und Verein singen gemeinsam“ (Modellkonzert) statt.

Die Konzerte werden seit 1989 jährlich vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Schwäbischen Chorverband und dem Badischen Sängerbund veranstaltet. Sie geben Anregungen für die Kooperation von Schul- und Laienchören. Unter dem Motto „Menschlich – allzu Menschliches“ zeigt das Konzert einen Ausschnitt aus einer Fülle von Möglichkeiten des Zusammenwirkens und beweist, dass die Chöre der Sängerbünde und Schulen immer neue Wege der musikalischen Programmgestaltung gehen.

In den landesweit über 360 musikalischen Dauerkooperationen werden nicht nur neue musikalische Horizonte eröffnet, sondern darüber hinaus Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ehrenamtliche Tätigkeiten zum gegenseitigen Dialog angeregt.Bei den beiden Sängerbünden gibt es vielfältige Kooperationsformen zwischen Schulen und Gesangvereinen. Seit 2002 werden zahlreiche Dauerkooperationen vom Kultusministerium Baden- Württemberg finanziell gefördert.

Fortbildungsveranstaltung im Vorfeld

Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten der Kooperationen gibt es – auch das ist schon Tradition – bei einer Fortbildung vor Beginn des Modellkonzertes. Die Referentin Birgit Hannig-Waag ist Beauftragte des Kultusministerium für die musikalische Zusammenarbeit Schule – BSB. Zur Zielgruppe gehören Chorleiter/innen, Vereinsvorsitzende, Schulleiter/innen und Lehrer/innen. Das Thema ist:

Musikalische Kooperation Schule und Verein
– Chancen, Probleme, Möglichkeiten –
Termin: Freitag, 28. November 2008
Zeit: 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Ort: Musiksaal des Schulzentrums Niederstetten

Anmeldungen über: Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes:
Tel.: 0711/ 46 36 81 und 46 68 09, Fax: 0711/48 74 73, E-mail: geschst@ssb1849.de


Chor und Blasorchester harmonieren in Warthausen

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 22.11.2008, Oberschwäbischer Chorverband, Regionalchorverbände, Kommentare geschlossen

Der 900. Geburtstag der Gemeinde Warthausen wurde in vielen Veranstaltungen von den Vereinen maßgeblich mitgetragen und aus diesem Miteinander entstand die Idee, dass Liederkranz und Musikverein mit einem gemeinsamen Konzert die Feierlichkeiten beschließen sollten. weiterlesen »


Chöre des Oberschwäbischen Chorverbandes bei der Musik-Messe „MY MUSIC“

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 22.11.2008, Oberschwäbischer Chorverband, Regionalchorverbände, Kommentare geschlossen

„Das Musikerlebnis im Süden“, mit diesem Slogan warb die Messe Friedrichshafen für die zweite Auflage der Musik-Messe „MY MUSIC“, die vom 14.-16. November in den Messehallen stattfand.
Auch für die Sängerinnen und Sänger des Liederkranzes Tettnang, den „Lemons4motion“ aus Alberweiler und dem Felix-Projektchor des Kindergartens Gutenzell war es ein Musikerlebnis, bei diesem großen Event, das Aussteller, Musikschaffende, Musikorganisationen und Musikgenießer zusammenführte und das großen Anklang fand, aufzutreten und sich einem breiten Publikum zu präsentieren. weiterlesen »


Begeisterndes Fest beim Liederkranz Rottenburg

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 21.11.2008, Chorverband Ludwig Uhland, Kommentare geschlossen

Zur traditionellen Familienfeier lud der Liederkranz Rottenburg auch in diesem Jahr wieder ein. Der Vorsitzende Ulrich Lindner konnte im „Zum Preußischen“ eine große Sängerschar, Mitglieder und Angehörige herzlich willkommen heißen. Es wurden wieder aktive und passive Mitglieder geehrt. Die Laudatio galt Maria Kornmüller für 25 Jahre aktives Singen und Elfriede Laux für 22 Jahre aktive plus drei passive Jahre Mitgliedschaft. Überreicht wurden Ehrenurkunden, Ehrennadel und Blumen.

Den weiteren, nicht anwesenden Mitgliedern Eugen Trauth (60 Jahre), Wolfgang Berger (40), Otto Kanz (40), Waltraud Schmid (25) und Markus Höschle (25) wird die Ehrenurkunde zugestellt. In geselliger Runde, mit vielen Liedern unter der Leitung von  Chorleiter Dieter Kempf sowie Mundartlesungen und Schwänke, bereichert mit musikalischer Unterhaltung von Günter Springer sowie  Dieter König wurde gefeiert. Der Abend verging wie immer leider viel zu schnell.


Wer möchte noch bei der Soundtrack Symphony mitwirken

Archivnutzer_SingenundStimme_Blog, 20.11.2008, Singen und Stimme, Kommentare geschlossen

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Für gute Sängerinnen und Sänger besteht noch die Gelegenheit bei diesem Werk mitzuwirken. Geprobt wird im im zwei- bis dreiwöchigem Rhythmus immer sonntags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Chorzentrum Fellbach. Bis zur Aufführung am 11. Juli wird es ca. 14 Probentermine geben. Dirigent ist der Verbandschorleiter des Schwäbischen Chorverbandes (SCV) Marcel Dreiling.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des SCV
Tel:  0711 46 36 81

Die Soundtrack-Symphony – ein Film aus Tönen – ist ein besonders Werk für Männerchor, gemischten Chor, Klavier, Solisten und großem Symphonieorchester. Jazz, Pop und klassische Elemente verschmelzen zu einem Klangerlebnis für jung und alt. Dieses Werk wurde in seiner ursprünglichen Form 2006 von Steffen Wick, Komposition und Simon Detel, Konzeption und Produktion mit großem Erfolg in Stuttgart uraufgeführt. Die beiden „Macher” sind die Gründer von WIDEMUSIC und realisieren mit dieser Ideenwerkstatt interdisziplinäre Konzertprojekte – Verbinden Kompostion, Konzeption und Produktion.

Für das größte Chorfest im Süddeutschen Raum – das Klangfestival der 10.000 Stimmen in Heilbronn – wird dieses Werk 2009 nun überarbeitet als großes Samstagabend-Event aufgeführt. Untermalt von einer Licht- und Lasershow auf einer schwimmenden Bühne auf  Neckar ist auch der Aufführungsrahmen ungewöhnlich.

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Sind Sänger eines Projektchores Vereinsmitglieder?

Johannes Pfeffer, 20.11.2008, sonstige Chöre, Kommentare geschlossen

Es kommt drauf an. Zunächst darauf, ob der Projektchor die Aktivität eines Vereins ist. Ist er das nicht, bilden seine Mitglieder – nur – eine BGB-Gesellschaft. Hat ein Verein einen Projektchor bzw. ein Chorprojekt eingerichtet, wird es darin Sängerinnen und Sänger geben, die Vereinsmitglieder sind, und solche, die es nicht sind. Durch die Teilnahme eines Nichtmitglieds an einem Projektchor entsteht jedenfalls nicht von vorne herein eine Mitgliedschaft, es sei denn, die Satzung würde dies ausdrücklich bestimmen, was praktisch nie der Fall ist.

Eine „Schnupper-Mitgliedschaft“ ist keine Mitgliedschaft. Denn: Vereinsmitglied kann man nur werden, wenn man dem Verein beitritt und der Verein die Aufnahme erklärt. Einen Anspruch auf Aufnahme in einen Verein gibt es nicht. Grundsätzlich darf sich ein Verein seine Mitglieder selbst aussuchen. Von diesem Grundsatz gibt es ganz seltene Ausnahmen, die für Chorvereinigungen nicht relevant sind.

Nun gibt es ganz unterschiedliche Arten von Mitgliedern und auch unterschiedliche Mitgliedsrechte. Der Gesetzgeber hat Vereinen sehr viel Gestaltungsfreiheit gelassen. Die Vereinssatzung hat – von Ausnahmen abgesehen – immer Vorrang vor – deshalb so genannten – „nachgiebigen“ gesetzlichen Regelungen.

Ordentliche Mitglieder

Zunächst sind die ordentlichen Mitglieder zu nennen, auch Vollmitglieder genannt. Die Vollmitgliedschaft kann sich – wenn eine entsprechende Satzungsregelung besteht – bei Vereinen mit verselbständigten Vereinsabteilungen auch auf eine Abteilung beschränken. Die Aufnahme sowie Rechte und Pflichten des Mitglieds können auf diese Abteilung beschränkt werden, die auch die Aufnahmezuständigkeit für seine Mitglieder haben kann.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Es gibt eine ganze Reihe von außerordentlichen Mitgliedschaften. Im Bereich der Chorvereinigungen sind vor allem die Fördermitglieder, die passiven Mitglieder, Gast- und Jugendmitglieder oder auswärtige Mitglieder zu nennen. Hier gibt es auch – wichtig für Projektchöre – die Probemitgliedschaft. Rechtlich wirksam ist sie nur, wenn eine entsprechende Satzungsregelung vorhanden ist. So kann beispielsweise die Satzung für das neu aufgenommene Mitglied eine Probezeit vorsehen. Sie kann auch regeln, dass Probemitglieder weniger Rechte, aber auch weniger Pflichten als Vollmitglieder haben. An sich dient die Probemitgliedschaft nur dazu, die Entscheidung des Vereins vorzubereiten, ob es ein Probemitglied als Vollmitglied aufnehmen will; denkbar ist aber auch, dass die „Probezeit“ auch für das Probemitglied von Interesse ist.

Ehrenmitgliedschaft

Zu nennen ist auch das Ehrenmitglied; die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sollte – wenngleich nicht muss – in der Satzung geregelt sein. Im übrigen ist die Mitgliederversammlung frei in der Entscheidung, ob sie Ehrenmitgliedschaften verleiht.Die Ehrenmitgliedschaft ist ein „Zwitter“: Einerseits ist sie eine Form der Vereinsmitgliedschaft, andererseits eine Ehrung. Letztere kann dem geehrten Mitglied nur aus wichtigem Grund entzogen werden. Wird ein Vereinsfremder geehrt, muss er – um Ehrenmitglied sein zu können – in den Verein aufgenommen werden. Dem Ehrenmitglied können auch Sonderrechte eingeräumt werden, etwa das Recht, eine Vorstandssitzung oder eine Mitgliederversammlung zu leiten. Auch dies muss in der Satzung geschehen.

Mitglied ist nicht gleich Mitglied

Das gilt für unterschiedliche Arten der Mitgliedschaften mit der Maßgabe, dass ein Kernbereich an Mitgliedsrechten keinem Mitglied entzogen werden kann: Beispielsweise hat jedes Mitglied Anspruch auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung (§ 32 Abs. 1 BGB) oder auf Beteiligung an einer schriftlichen Abstimmung (§ 32 Abs. 2 BGB); daneben besteht der Minderheitenschutz nach § 37 BGB und das Recht des freien Austritts. Alle anderen Regelungen sind der Satzung vorbehalten. Sie kann innerhalb der unterschiedlichen Gruppen von Vereinsmitgliedern unterschiedliche Rechte ausgestalten, was die Stimmrechte angeht, die Pflicht zur Zahlung von Mitgliederbeiträgen o. ä..

Wenn man Vereinsmitglied geworden ist, erlangt man die sich aus Satzung und Gesetz ergebende Rechtsposition. Diese kann einem nicht mehr entzogen werden, es sei denn, die Mitgliedschaft ist befristet, das Vereinsmitglied stirbt oder tritt aus – oder es wird ausgeschlossen.

Der Vereinsausschluss

Er ist ein überaus spannendes Thema. Es steht meist am Ende langer und erbitterter Auseinandersetzungen; es ist die schwerste Vereinsstrafe, die der Verein verhängen kann. Das ist auch notwendig, damit der Verein seine Vereinsordnung gewährleisten und durchsetzen kann.

Ausgeschlossen werden kann ein Vereinsmitglied nur aus Gründen, die in der Satzung bezeichnet sind. Dies ergibt sich aus dem Gesetz (§ 40 BGB). Hier reichen allerdings generalklauselartige Ausschlussgründe wie „vereinsschädigendes Verhalten“ oder die allgemeine Bestimmung, dass ein Mitglied „aus wichtigem Grund“ ausgeschlossen werden kann. Besser ist, wenn man neben der Generalklausel bestimmte, typische Ausschlussbeispiele nennt, beispielsweise Nichtzahlung des Beitrags über einen bestimmten Zeitraum, mehrjährige, grundlose Nichtteilnahme an Vereinsveranstaltungen o. ä.. Die Generalklausel sollte allerdings daneben bestehen bleiben, so dass klar ist, dass nur Beispiele genannt sind. Ansonsten könnte nur ausgeschlossen werden, wenn einer der konkreten Ausschließungsgründe verwirklicht wäre.

Als „milderes Mittel“ kommt auch ein Ausschluss auf Zeit in Betracht, selbst dann, wenn dazu eine Satzungsregelung nicht existiert. Er ist aber nur zulässig, wenn die Gründe für einen endgültigen Ausschluss vorliegen, dem Mitglied jedoch eine Bewährungsmöglichkeit eingeräumt werden soll. Ein Ausschluss unter einer Bedingung ist hingegen nicht möglich.

Der Ausschluss kann vom Vorstand oder einem Vereinsmitglied beantragt werden; wenn die Satzung das Verfahren über den Ausschluss dem Vorstand übertragen hat, ist der Vorstand zuständig. Sonst gilt das Prinzip der Allzuständigkeit der Mitgliederversammlung.

Ausschluss und Tagesordnung

Soll ein Mitglied durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, ist die Aufnahme in die Tagesordnung notwendig. Der Ausschluss eines Mitglieds unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist also nicht zulässig. Gleichgültig, wer für den Ausschluss zuständig ist oder ob die Satzung ein Schiedsverfahren vorsieht: Das betroffene Mitglied hat in jedem Fall einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Ausschließungsbeschluss muss begründet und protokolliert werden.

Berufung und Rechtsbehelf

Die Satzung kann, muss aber nicht Berufungs- oder Rechtsbehelfsmöglichkeiten vorsehen. Der Vorstand kann also – wenn die Satzung dies so vorsieht – ein Vereinsmitgläed endgültig ausschließen. Steht nichts in der Satzung, hat das ausgeschlossene Mitglied keinen Rechtsbehelf. Allerdings kann das ausgeschlossene Mitglied nicht – auch nicht durch eine Satzungsbestimmung – daran gehindert werden, die Ausschließungsentscheidung durch die ordentlichen Gerichte nachprüfen zu lassen. Die Klage gegen einen Ausschließungsbeschluss ist zwar nicht fristgebunden, doch sollte sie zeitnah eingelegt werden.

Probemitgliedschaft

Zurück zum Ausgangspunkt: Die Teilnahme an einem Projektchor bzw. einem Chorprojekt eines Vereins ist also zunächst keine Mitgliedschaft. Sie braucht deshalb nicht beendet zu werden. Denkbar ist, dass ein Verein eine Probemitgliedschaft in der Satzung vorsieht, die dem Projektchorteilnehmer für die Zeit des Projekts beschränkte oder auch unbeschränkte Mitglieds rechte und den gleichen Versicherungsschutz ermöglicht, den die Vereinsmitglieder haben.

Es darf aber nicht vergessen werden: Ohne ausdrückliche Begründung einer Probemitgliedschaft durch Aufnahmeantrag und Aufnahme durch den Verein entsteht auch eine Probemitgliedschaft nicht. Sie muss in der Satzung geregelt sein und auf die Dauer des Projekts befristet.

Wir sehen: Viel ist im Verein rechtlich möglich, wenn es in der Satzung sorgfältig und vorausschauend geregelt ist, oft viel mehr, als man sich im Vereinsalltag vorstellen kann. Eine moderne Satzung kann also durchaus angemessen auf neue Formen der Vereinsarbeit reagieren, die eigentlich keine Vereinsarbeit sein soll, wie beispielsweise die Projektchorarbeit. Und: Aus manchem Projektchor hat sich – aus guter, besserer Erkenntnis und Erfahrung, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz – ein neuer Verein gegründet oder es sind aus Projektchormitgliedern Vereinsmitglieder geworden.

Verfasser: Rechtsanwalt Christian Heieck, Kanzlei Rechtsanwälte Eisenmann Wähle Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart, Telefon 0711/2382422/3, Fax 0711/2382555, Email stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de

Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtspraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.


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